Gebäudeunterhalt

Gebäudeunterhalt Übersicht

Voraussichtlich 2028 verschwindet der Eigenmietwert aus der Steuerklärung. Viele Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer werden die verbleibende Zeit daher nun nutzen, um werterhaltende Erneuerungen und Renovationen vorzunehmen. Elektroinstallationen sind bei Renovations- und Unterhaltsarbeiten fast immer auch betroffen, aber eher selten der Auslöser dafür.

Für Sie als Elektroinstallateurin oder Elektroinstallateur bedeutet die bevorstehende Abschaffung des Eigenmietwertes viel mehr als nur zusätzliche Aufträge: Sie bietet vor allem auch eine gute Möglichkeit, sich als Beraterin oder Berater für zukunftsfähige Gebäudetechnik zu positionieren.

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