Leistungserklärungen
Kennzeichnung der Brandklassen von Kabeln im Rahmen der Bauprodukteverordnung
Seit dem 1. Juli 2017 sind die Vorgaben der europäischen Bauprodukteverordnung nach einer Übergangsphase auch in der Schweiz obligatorisch. Eine wichtige Neuerung ist zunächst die obligatorische Leistungserklärung für Bauprodukte. Alle Kabel, die von Herstellern oder Importeuren ab dem 1. Juli 2017 in Verkehr gebracht und dauerhaft in Gebäuden verbaut werden, müssen über eine solche Leistungserklärung verfügen.